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Die Hexenverfolgung fand im 14. bis 17.Jahrhundert statt. Oft reichte schon die Anschuldigung des Nachbarn um in den "Genuss" der Hexenverfolgung zu kommen. Den armen Leuten wurde dann der Prozess gemacht. Das Prozessverfahren wurde im "Hexenhammer" (lateinisch: malleus maleficarum) durch den Autor Heinrich Institoris (seines Zeichens Dominikaner und Inquisitor) im Jahre 1486/87 genau festgehalten. Gedruckt wurde dieses Handbuch der Hexerei zum ersten Mal in Straßburg im Jahre 1487. Es war sozusagen der Leitfaden für alle Fragen zum Thema Hexerei. Das Werk bestand aus 3 Teilen: 1.Hexerei 2.Wirkung der Hexerei 3.Hexenprozessrecht (Ein Kriminalindex für Hexenprozesse) Im Hexenhammer ist auch das Prozeßverfahren bis ins kleinste Detail entwickelt. Der Hauptanklagepunkt in jedem Hexenprozeß bildete der Pakt mit dem Teufel. Beweise waren meist die Zeugenanklagen. Doch meistens genügte nur ein schlechter Ruf. Ein Recht auf Verteidigung gab es nicht und zur Verhängung der Folter genügte ein Verdacht des Richters. Neben der Folter, welche den Sinn hatte ein Geständnis zu erzwingen, gab es die Wasserprobe auch Hexenbad genannt. Andere Möglichkeiten Hexen zu erkennen waren die Nadelprobe und die Waagprobe im Zusammenhang mit der Folter. Die Todesstrafe konnte nur bei einem Geständnis verhängt werden. Natürlich konnte ein Geständnis auch durch Folter erpresst werden. Danach folgte in den meisten Fällen der Tod auf dem Scheiterhaufen ! Im Jahre 1630 ließ der Bischoff von Würzburg allein 1200 Männer und Frauen auf den Scheiterhaufen verbrennen. Auch ich konnte den Tod durch die Flammen nur durch Glück entkommen. Bei mir wurde zur Erzwingung eines Geständnisses die Wasserprobe durchgeführt, d.h. ich wurde an Armen und Beinen gefesselt ins Wasser geworfen. Dummerweise führte zu diesem Zeitpunkt der Main Hochwasser. Die Strömung war so stark, daß sie mich ans andere Ufer trieb. Der Pöbel war starr vor Entsetzen, ich aber konnte meine Fesseln lösen und entkommen. Hier könnt ihr noch meine Anklageschrift sehen: |